Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb

Die Teilnahme am Naturfotowettbewerb zum 100järigen Jubiläum des Imkerverein Wiescherhöfen Bergkamen e.V. und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

1. Veranstalter, Teilnahme

(1) Der Fotowettbewerb wird vom Imkerverein Wiescherhöfen-Bergkamen e.V. durchgeführt.

(2) Ein/e Teilnehmer*in nimmt am Fotowettbewerb teil, indem sie/er ein Bild als digitale Bilddatei mit dem Versand an die Wettbewerbs-E-Mail-Adresse einreicht oder diese per Post an die genannte Adresse verschickt. Mit dem Versand des Bildes/der Bilder an die Wettbewerbs-E-Mail / oder Postversand erklärt sich der/die Teilnehmer*in mit den Teilnahmebedingungen und den Datenschutzbedingungen (siehe Punkt 8 der Teilnahmebedingungen) einverstanden.

(3) Die Teilnahme hat bis einschließlich dem 30.06 zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang oder dem Poststempel auf der Einsendung.

2. Teilnehmer*innen

(1) Zur Teilnahme berechtigt ist jede natürliche Person, die einen Wohnsitz in Deutschland hat.

(2) Zur Teilnahme am Fotowettbewerb ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andererseits kann ein Ausschluss gemäß Punkt 6 erfolgen.

3. Weitere Teilnahme-Voraussetzungen, Ablauf und Inhalte

(1) Jede/r Teilnehmer*in darf ein Bild einreichen. Das Bild muss als Anhang in einer E-Mail in digitalem Format eingereicht werden.

(2) Das eingereicht Bild kann für die Einreichung an Foto@kersten2010.de per E-Mail oder postalisch an:

Dominic Kersten
Friedrich-Ebert-Platz 2
59192 Bergkamen

geschickt werden und dabei mit folgenden Angaben versehen werden:

  • Vorname und Name
  • Wohnort mit Postleitzahl
  • Kurze Bildbeschreibung: Was zeigt das Bild?

(3) Ein eingereichtes Bild muss mindestens 999 Pixel x 999 Pixel groß sein, Die Dateigröße darf 5 Megabyte nicht überschreiten.


(4) Die Nachbearbeitung der Bilder mit einem entsprechenden Programm (z.B. Adobe Photoshop oder Adobe Lightroom) ist erlaubt, solange der ursprüngliche Charakter des Motives erhalten bleibt. Nicht erlaubt sind Collagen.

(5) Die Teilnahme ist ausschließlich über den Versand an die E-Mail-Adresse oder per Post an die genannte Adresse  unter Angabe der unter 3.2 genannten Angaben möglich. Anderweitig eingesandte Beiträge sind nicht zugelassen und werden nicht zurückgeschickt.

(6) Die Teilnehmer*innen erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten allein zu Zwecken dieses Fotowettbewerbs einverstanden.


(9) Die im Rahmen des Fotowettbewerbs eingereichten Bilder dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein. Das Einreichen entsprechender Bilder zieht den Ausschluss vom Fotowettbewerb gemäß Punkt 6 dieser Teilnahmebedingungen nach sich.

4. Gewinne

(1) Die Gewinne lauten wie folgt:

1.Preis: Buch: Honigbienen –Geheimnisvolle Waldbewohner –

2.Preis: Buch: Mein Garten summt –Ein Platz für Bienen, Schmetterlinge und Hummeln

3.Preis: 1x Gläser Honig

(2) Auf der Standschau des Imkerverein Wiescherhöfen-Bergkamen e.V. werden am 02.07.2022 die Gewinner des Fotowettbewerbs ermittelt.

(3) Die Gewinner*innen werden vom Imkerverein Wiescherhöfen-Bergkamen e.V. zeitnah über ihren Gewinn informiert.

5. Nutzungsrechte, Haftungs-Freistellung durch den Teilnehmer

(1) Alle Teilnehmer*innen räumen dem Imkerverein Wiescherhöfen-Bergkamen e.V den eingereichten Bildern zur Durchführung des Wettbewerbs, dessen Bewerbung sowie der Berichterstattung darüber vergütungsfrei die räumlich und zeitlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, einschließlich dem Recht, das Bild für den Abdruck zu optimieren und im Rahmen einer Ausstellung zu zeigen. Gleichgültig ist dabei, in welchen Medien dies geschieht, also u. a. Print, Online, filmisch und Social Media Portale wie z.B. Facebook. Ebenfalls umfasst ist die Öffentlichkeitsarbeit für den Wettbewerb und Ausstellungen mit den prämierten Bildern, wie beispielsweise Ausstellungsplakate, Einladungen, E-Cards sowie ggf. den Wettbewerb begleitende Kataloge und Bücher.

(2) Der/die Teilnehmer*in sichert zu, dass er/sie über die vorstehenden Rechte verfügen kann und dass das eingereichte Bild allein von ihm/ihr persönlich stammt, er/sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Bei darin abgebildeten Personen, Werken, Kennzeichen oder sonstigen Gegenständen hat der/die Teilnehmer*in die erforderlichen Zustimmungen von den Betroffenen eingeholt. Der/die Teilnehmer*in wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmer*in den Veranstalter von allen Ansprüchen frei.

6. Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbs und Ausschluss vom Wettbewerb

(1) Der Imkerverein Wiescherhöfen-Bergkamen e.V behält sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Imkerverein Wiescherhöfen-Bergkamen e.V insbesondere dann Gebrauch, wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird, wie etwa bei Hacker-Angriffen auf die Website, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer*innen vom Gewinnspiel auszuschließen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig zu beeinflussen, bspw. durch Einschaltung von Strohleuten.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.


(4) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.